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Katzen Tipps & Katzen Infos @ Katzen-Info-Portal.de! Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer

Geschrieben am Dienstag, dem 11. September 2018 von Katzen-Info-Portal.de

Katzen Infos
PR-Gateway: ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

Werbung auf Friedhöfen meist tabu

Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt?

Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de

(News & Infos zum >> RaketenSEO << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

Werbung auf Friedhöfen meist tabu

Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt?

Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
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Die folgenden Buchtipps haben so manche süße Leckerei im Gepäck. Und natürlich machen sich diese Werke auch gut als Geschenk.

Buchtipp „Nepomucks und Finns Backstube“
Willkommen in Nepomucks und Finns Backstube.
Liebt Ihr Kekse und Plätzchen genauso wie Nepomuck und Finn? Und könnt Ihr nicht genug davon bekommen, wenn durch das Haus oder die Wohnung der herrliche Geruch von frischem Gebäck zieht? Mmmh da läuft einem doch gleich das Wasser im Mund zusammen.
Wen ...

 Vorschläge für Weihnachtsgeschenke (Kummer, 07.12.2023)
Weihnachten rückt mit großen Schritten näher. Damit Sie nicht ohne Weihnachtsgeschenk sind, hier einige Vorschläge. Sie wissen ja, Bücher sind immer ein tolles Präsent, da sie zeitlos sind.
In dem Sinne schon einmal besinnliche Weihnachtsfeiertage und gute Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.

Nepomucks und Finns Schlemmerbalkon
Nepomuck und Finn laden Dich herzlich ein, sie auf ihrem Schlemmerbalkon zu besuchen.
Anhand von lustigen Geschichte ...

 Lesen Sie mal wieder ein Buch (Kummer, 15.11.2023)
Gelesen wird immer. Und die dunkle Jahreszeit lädt gerade dazu ein. Deshalb hier einige Buchtipps für Sie.

Scarlett und der Lord
Die junge Scarlett aus Nürnberg, reist nach Cornwall, zu ihrer kranken Großmutter. Dem arroganten Nachbar, Lord Sinclair, der ein Pferdegut betreibt, mangelt es an Höflichkeit. Scarlett, die ihn anfangs ignoriert, findet Gefallen an ihm. Sie verlieben sich ineinander.
Als Scarlett in seinen Armen eine andere Frau erblickt, vermeidet sie jeg ...

 Ein Leben zwischen Hexen, Elfen, Kobolden, Trollen und Fantasiegeschichten (Kummer, 28.08.2023)

Garten und Haus wimmeln nur so von seltsamen kleinen Gestalten. Einige von ıhnen hat die Autorin selbst aus Fimo hergestellt. Andere wollten einfach erstanden und mitgenommen werden.

Lasst euch verzaubern und tretet ein in das Reich der Hexen, Elfen und Kobolde! Die 1961 in Deutschland geborene Autorin Christine Erdiç, die seit dem Millenium in der Türkei wohnt, hat sich anscheinend den kleinen Zauber- und Naturwesen verschrieben. Nachdem 2010 Nepomucks Abenteuer, die ...

 Können Sie sich eine Welt ohne Bücher vorstellen? (Kummer, 06.07.2023)
Was wäre die Welt ohne Bücher? Eine Frage, bei der sich die Geister scheiden. Für Leseratten und Bücherfreaks mit Sicherheit absolut unvorstellbar. Für Lesemuffel kein Problem. Eins ist jedoch klar. Bücher sind zeitlos, haben Herz, Seele und einen einzigartigen Charme.

Buchtipps:
Unheimliche Geschichten
Aberglauben hatte stets seinen festen Platz in der menschlichen Gesellschaft. Tief verwurzelt scheint die Angst vor schwarzen Katzen, die von links unseren Weg überq ...

 In Bücher vertiefen (Kummer, 25.05.2023)
Kennen Sie das auch? Sie vertiefen sich in ein Buch und aus den Worten entstehen Bilder im Kopf. Sie tauchen ganz tief in die Geschichte ein und werden selbst ein Teil davon.

Hier mal ein paar Buchtipps, die Lesespaß bringen.
Unheimliche Geschichten
Aberglauben hatte stets seinen festen Platz in der menschlichen Gesellschaft. Tief verwurzelt scheint die Angst vor schwarzen Katzen, die von links unseren Weg überqueren, der Zahl 13 sowie Freitag dem Dreizehnten zu sein ...

 Tief in eine Geschichte versinken (Kummer, 19.05.2023)
Greifen Sie zum Buch, denn Lesen ist und bleibt ein Abenteuer. Jeder, der gerne liest, kennt das Gefühl, so vertieft in einem Buch versunken zu sein, dass man die Welt um sich herum nicht mehr mitbekommt.

Buchtipps:
Der Welten Ruf
Eleonora, die Tochter des Burgherrn Magistrus, reist durch den Zauberwald. Bald findet sie einige Gefährten, die sie auf ihrem abenteuerlichen Weg begleiten. Doch dunkle Gestalten bedrohen die Welten und bringen Gefahr. Zwiespalls Geburt ve ...

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