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Hundehalter haftet für ungewollten Deckakt seines Hundes
Datum: Freitag, dem 13. November 2009
Thema: Katzen Infos


Verschiedene Tarife der Hundehaftpflicht schließen den ungewollten Deckakt ein.
In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.(LG Kassel, Az. ZfS 81263/95).

Daher ist es wichtig, daß man bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achtet, daß der ungewollte Deckakt des Hundes mitversichert ist. "Bei vielen Tarifen auf dem deutschen Markt ist diese Leistungserweiterung nicht enthalten" weiß Anja Kirsch von der Tierversicherungsinitiative www.tierversicherung.biz. "Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen Tarife anzubieten, die diese Leistungserweitererung mitversichert haben" so Anja Kirsch weiter.

Weitere Informationen unter http://tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php.
Über tierversicherung.biz

tierversicherung.biz wurde im Jahr 2003 vom unabhängigen und freien Versicherungsmakler Puntobiz GmbH als Marke ins Leben gerufen. Auf dem gleichnamigen Online-Portal finden Tierhalter und Vereine die richtige Versicherung für ihre vierbeinigen Lieblinge sowie zahlreiche Informationen zu Tarifen, Vertragsoptionen und gesetzlichen Hintergründen. Für Versicherte hält tierversicherung.biz zudem Online-Formulare für den Schadensfall parat.

Die verschiedenen Tarife der Hundeversicherung, Katzenversicherung und Pferdeversicherung können per Online-Rechner und informativem Lexikon einfach miteinander verglichen werden. Bei weiterführenden Fragen oder der Suche nach Tarifdetails und der optimalen individuellen Lösung hilft das Team von tierversicherung.biz auch gern per E-Mail und Telefonsupport weiter. Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Rufnummer 0 22 33 / 99 07 60 50 erreichbar.

Internet: www.tierversicherung.biz

Puntobiz GmbH / www.tierversicherung.biz
Jessica Schumacher
Immendorfer Str. 1
50354 Hürth
02233/99076050
02233/99076011
www.tierversicherung.biz

Pressekontakt:
Puntobiz GmbH
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jessica.schumacher@puntobiz.de
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Verschiedene Tarife der Hundehaftpflicht schließen den ungewollten Deckakt ein.
In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist ìnzwischen anerkannt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so daß der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschen Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.(LG Kassel, Az. ZfS 81263/95).

Daher ist es wichtig, daß man bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf achtet, daß der ungewollte Deckakt des Hundes mitversichert ist. "Bei vielen Tarifen auf dem deutschen Markt ist diese Leistungserweiterung nicht enthalten" weiß Anja Kirsch von der Tierversicherungsinitiative www.tierversicherung.biz. "Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen Tarife anzubieten, die diese Leistungserweitererung mitversichert haben" so Anja Kirsch weiter.

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