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Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für den Tierhalter
Datum: Samstag, dem 03. April 2010
Thema: Katzen Infos


Wenn der Hund beißt oder das Pferd von der Weide entkommt und einen Unfall verursacht, kann es für den Tierhalter sehr teuer werden. Die normale Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) übernimmt solche Kosten nicht. Hunde- und Pferdebesitzer benötigen hier eine gesonderte Absicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Tierhalter für sämtliche Schäden, die ihre Tiere anrichten, haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall müssen sie mit ihrem gesamten Privatvermögen und Einkommen für den durch den Hund oder das Pferd verursachten Schaden gerade stehen.
Derjenige, der sich durch seine Privathaftpflichtversicherung völlig geschützt fühlt, liegt falsch. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schäden, die von Kleintieren (z.B. der Katze, dem Vogel oder dem Hamster) verursacht werden.
Hunde und Pferde fallen nicht unter den Schutz der Privathaftpflicht; hierfür wird ein gesonderter Versicherungsschutz, nämlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalterhaftpflichtversicherung/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalter-haftpflicht/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalterhaftpflichtversicherungen/
Genau wie die Privathaftpflichtversicherung ist auch die Tierhalter-Haftpflicht gewöhnlich eine freiwillige Absicherung, auf deren Schutz der Tierhalter allerdings nicht verzichten sollte. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es darüber hinaus hierfür bereits für die Hundehaltung in Hamburg und Berlin. In anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen ebenfalls eine Pflichtversicherung.
Wenn der Hund das Sofa der Bekannten beschmutzt, oder das Pferd die Decke eines anderen Pferdes zerreißt, kann es schon teuer werden. Schlimmer jedoch trifft es den Tierhalter, wenn Pferd oder Hund ernsthafte Personenschäden verursachen, z.B. durch Ausschlagen, Beißen, oder Herbeiführen von Verkehrsunfällen. Hohe Arztkosten, Pflegekosten, Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Ansprüche auf Rentenzahlungen und Schmerzensgeld können den unversicherten Tierhalter in den Ruin treiben.
Vergleicht man die Prämie für eine Tierhalterhaftpflicht mit den möglichen Kosten im unversicherten Schadensfall, sind die Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht sehr gering. Ca. 67 Euro im Jahr zahlt der Tierhalter für die Versicherung seines Hundes, bei Pferden sind es ungefähr 90 Euro. Der Prämien- und Leistungsvergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich für den Tierhalter. Die Deckungssumme liegt minimal bei 1 Millionen Euro, sollte aber nach Möglichkeit höher gewählt werden. Empfehlenswert sind laut Stiftung Warentest wenigstens 3 Millionen Euro.
Der Beitrag richtet sich nach der Deckungssumme, einer möglichen Selbstbeteiligung und nach sonstigen Zusatzleistungen, den mitversicherten Risiken. Bei einigen Versicherern erhält der Kunde Rabatt bei der Absicherung mehrerer Tiere zum gleichen Tarif.
Im Falle eines Schadens prüft der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer zuerst, ob der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist. Unberechtigte Ansprüche werden hierbei gegebenenfalls gerichtlich abgewehrt, wobei der Versicherer selbstverständlich auch diese Kosten trägt. Ist der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig, kommt der Versicherer im Rahmen der abgeschlossenen Deckungssumme für alle verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Versicherungsschutz wird sowohl im Inland als auch im Ausland gewährt, im Ausland jedoch häufig mit einer zeitlichen Befristung.
Die Angebote der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in der Leistung. Beispiele sind hierfür die oftmals fehlenden Leistungen bei Mietsachschäden und Forderungsausfall. Der Versicherungsnehmer sollte bei Mietsachschäden darauf achten, dass keine Selbstbeteiligung als vereinbart gilt, andernfalls bezahlt er beispielsweise die Kosten für Schäden im Hotelzimmer, die sein Hund verursacht hat, den Schaden am Parkettboden seiner Mietwohnung, oder die Kosten für den Schaden am geliehenen Pferdeanhänger, den das eigene Pferd verursachte, ganz oder teilweise selbst.
Ist durch den Versicherer kein Forderungsausfall vereinbart, der den Schaden am eigenen Tier trägt, wenn der Halter des verursachenden Tieres nicht versichert ist und auch kein Privatvermögen hat, geht der Halter des Tieres leer aus und muss z.B. Behandlungskosten seines Tieres selbst tragen, weil der eigene Versicherer nicht für den Schaden am versicherten Tier aufkommt.
Bei der Pferdehaftpflicht und der Hundehaftpflicht sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass man nach einem regulierten Schaden im nächsten Jahr keine höhere Prämie zu leisten hat und auch darauf, dass keine generelle Selbstbeteiligung Vertragsbestandteil ist, denn Kleinschäden werden von Pferden und Hunden oft verursacht.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Wiebke Pohl
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Wenn der Hund beißt oder das Pferd von der Weide entkommt und einen Unfall verursacht, kann es für den Tierhalter sehr teuer werden. Die normale Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) übernimmt solche Kosten nicht. Hunde- und Pferdebesitzer benötigen hier eine gesonderte Absicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Tierhalter für sämtliche Schäden, die ihre Tiere anrichten, haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall müssen sie mit ihrem gesamten Privatvermögen und Einkommen für den durch den Hund oder das Pferd verursachten Schaden gerade stehen.
Derjenige, der sich durch seine Privathaftpflichtversicherung völlig geschützt fühlt, liegt falsch. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schäden, die von Kleintieren (z.B. der Katze, dem Vogel oder dem Hamster) verursacht werden.
Hunde und Pferde fallen nicht unter den Schutz der Privathaftpflicht; hierfür wird ein gesonderter Versicherungsschutz, nämlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Nähere Informationen zum Thema:
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http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalter-haftpflicht/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/tierhalterhaftpflichtversicherungen/
Genau wie die Privathaftpflichtversicherung ist auch die Tierhalter-Haftpflicht gewöhnlich eine freiwillige Absicherung, auf deren Schutz der Tierhalter allerdings nicht verzichten sollte. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es darüber hinaus hierfür bereits für die Hundehaltung in Hamburg und Berlin. In anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen ebenfalls eine Pflichtversicherung.
Wenn der Hund das Sofa der Bekannten beschmutzt, oder das Pferd die Decke eines anderen Pferdes zerreißt, kann es schon teuer werden. Schlimmer jedoch trifft es den Tierhalter, wenn Pferd oder Hund ernsthafte Personenschäden verursachen, z.B. durch Ausschlagen, Beißen, oder Herbeiführen von Verkehrsunfällen. Hohe Arztkosten, Pflegekosten, Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Ansprüche auf Rentenzahlungen und Schmerzensgeld können den unversicherten Tierhalter in den Ruin treiben.
Vergleicht man die Prämie für eine Tierhalterhaftpflicht mit den möglichen Kosten im unversicherten Schadensfall, sind die Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht sehr gering. Ca. 67 Euro im Jahr zahlt der Tierhalter für die Versicherung seines Hundes, bei Pferden sind es ungefähr 90 Euro. Der Prämien- und Leistungsvergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich für den Tierhalter. Die Deckungssumme liegt minimal bei 1 Millionen Euro, sollte aber nach Möglichkeit höher gewählt werden. Empfehlenswert sind laut Stiftung Warentest wenigstens 3 Millionen Euro.
Der Beitrag richtet sich nach der Deckungssumme, einer möglichen Selbstbeteiligung und nach sonstigen Zusatzleistungen, den mitversicherten Risiken. Bei einigen Versicherern erhält der Kunde Rabatt bei der Absicherung mehrerer Tiere zum gleichen Tarif.
Im Falle eines Schadens prüft der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer zuerst, ob der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist. Unberechtigte Ansprüche werden hierbei gegebenenfalls gerichtlich abgewehrt, wobei der Versicherer selbstverständlich auch diese Kosten trägt. Ist der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig, kommt der Versicherer im Rahmen der abgeschlossenen Deckungssumme für alle verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Versicherungsschutz wird sowohl im Inland als auch im Ausland gewährt, im Ausland jedoch häufig mit einer zeitlichen Befristung.
Die Angebote der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in der Leistung. Beispiele sind hierfür die oftmals fehlenden Leistungen bei Mietsachschäden und Forderungsausfall. Der Versicherungsnehmer sollte bei Mietsachschäden darauf achten, dass keine Selbstbeteiligung als vereinbart gilt, andernfalls bezahlt er beispielsweise die Kosten für Schäden im Hotelzimmer, die sein Hund verursacht hat, den Schaden am Parkettboden seiner Mietwohnung, oder die Kosten für den Schaden am geliehenen Pferdeanhänger, den das eigene Pferd verursachte, ganz oder teilweise selbst.
Ist durch den Versicherer kein Forderungsausfall vereinbart, der den Schaden am eigenen Tier trägt, wenn der Halter des verursachenden Tieres nicht versichert ist und auch kein Privatvermögen hat, geht der Halter des Tieres leer aus und muss z.B. Behandlungskosten seines Tieres selbst tragen, weil der eigene Versicherer nicht für den Schaden am versicherten Tier aufkommt.
Bei der Pferdehaftpflicht und der Hundehaftpflicht sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass man nach einem regulierten Schaden im nächsten Jahr keine höhere Prämie zu leisten hat und auch darauf, dass keine generelle Selbstbeteiligung Vertragsbestandteil ist, denn Kleinschäden werden von Pferden und Hunden oft verursacht.

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Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

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