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Haustier in Tempo-30- Zone angefahren - Wer trägt die Kosten?
Datum: Dienstag, dem 06. April 2010
Thema: Katzen Infos


Haustiere sind durch Tempo-30-Zonen nicht automatisch geschützt. Wird ein Haustier angefahren, bleibt der Tierhalter auf dem Kosten der Behandlung sitzen, denn Autofahrer haften nicht für frei laufende Haustiere.

Anwohner in Tempo-30-Zonen und Fußgänger verlassen sich oft auf die Aufmerksamkeit der Autofahrer wenn sie mit ihrem Hund ohne Leine Gassi gehen, oder die Freigängerkatze auf Tour ist.
Oftmals wird der Glauben an Autofahrer, die gesetzesbedingt langsam zu fahren haben, durch Verkehrsunfälle gestraft. Katzen und Hunde werden erheblich verletzt oder im schlimmsten Fall getötet.
Derjenige Tierhalter, der der Meinung ist, dass ein unaufmerksamer Autofahrer, der zu schnell unterwegs ist und den Hund oder die Katze an- oder überfährt für den Schaden am Tier aufkommen muss, irrt.
Laut Urteil des Amtsgerichtes München vom 06.06.05 - 331 C 7937/05 müssen Autofahrer in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren von Haustieren zu vermeiden.
In dem oben genannten Fall wurde eine Freigängerkatze durch eine Autofahrerin angefahren. Die Katzenhalterin verlangte von der verursachenden Autofahrerin die Tierarztkosten in Höhe von 1.100 Euro.
Nach Meinung des Richters war die Autofahrerin im Recht, denn der Unfall sein nicht abwendbar gewesen, da kein Autofahrer auf öffentlichen Straßen - auch nicht auf Straßen einer Tempo-30-Zone - so fahren könne, dass das Überfahren einer Katze vermieden werden kann, wenn diese plötzlich die Straße überquere.
Der Katzenhalter musste selbst für die Kosten der Behandlung aufkommen, da er keine entsprechende Katzenkrankenversicherung für seine Katze abgeschlossen hatte.
Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/31-katzenkrankenversicherung.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/hunde/hundekrankenversicherung/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/katzen/op-amp-spezial-rechtsschutz/
Als Tierhalter von Haustieren möchte man diesen selbstverständlich soviel Freiraum wie möglich zukommen lassen, sollte sich aber um einen guten Versicherungsschutz bemühen, da man andernfalls auch bei einem Verkehrsunfall des Tieres auf den Behandlungs- und Operationskosten sitzen bleibt.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Wiebke Pohl
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Haustiere sind durch Tempo-30-Zonen nicht automatisch geschützt. Wird ein Haustier angefahren, bleibt der Tierhalter auf dem Kosten der Behandlung sitzen, denn Autofahrer haften nicht für frei laufende Haustiere.

Anwohner in Tempo-30-Zonen und Fußgänger verlassen sich oft auf die Aufmerksamkeit der Autofahrer wenn sie mit ihrem Hund ohne Leine Gassi gehen, oder die Freigängerkatze auf Tour ist.
Oftmals wird der Glauben an Autofahrer, die gesetzesbedingt langsam zu fahren haben, durch Verkehrsunfälle gestraft. Katzen und Hunde werden erheblich verletzt oder im schlimmsten Fall getötet.
Derjenige Tierhalter, der der Meinung ist, dass ein unaufmerksamer Autofahrer, der zu schnell unterwegs ist und den Hund oder die Katze an- oder überfährt für den Schaden am Tier aufkommen muss, irrt.
Laut Urteil des Amtsgerichtes München vom 06.06.05 - 331 C 7937/05 müssen Autofahrer in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren von Haustieren zu vermeiden.
In dem oben genannten Fall wurde eine Freigängerkatze durch eine Autofahrerin angefahren. Die Katzenhalterin verlangte von der verursachenden Autofahrerin die Tierarztkosten in Höhe von 1.100 Euro.
Nach Meinung des Richters war die Autofahrerin im Recht, denn der Unfall sein nicht abwendbar gewesen, da kein Autofahrer auf öffentlichen Straßen - auch nicht auf Straßen einer Tempo-30-Zone - so fahren könne, dass das Überfahren einer Katze vermieden werden kann, wenn diese plötzlich die Straße überquere.
Der Katzenhalter musste selbst für die Kosten der Behandlung aufkommen, da er keine entsprechende Katzenkrankenversicherung für seine Katze abgeschlossen hatte.
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http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/katzen/op-amp-spezial-rechtsschutz/
Als Tierhalter von Haustieren möchte man diesen selbstverständlich soviel Freiraum wie möglich zukommen lassen, sollte sich aber um einen guten Versicherungsschutz bemühen, da man andernfalls auch bei einem Verkehrsunfall des Tieres auf den Behandlungs- und Operationskosten sitzen bleibt.

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Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

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