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Reitlehrerhaftpflichtversicherung - Wie kann sich der Reitlehrer vor Ansprüchen Dritter schützen?
Datum: Freitag, dem 16. April 2010
Thema: Katzen Infos


Jedem Reitlehrer können Fehler unterlaufen, für die er haften muss...
Wie kann sich der Reitlehrer gegen das Risiko der Haftung schützen?

Krankenversicherungen prüfen bei jedem gemeldeten Reitunfall, ob nicht ein Dritter, wie z.B. der Pferdehalter, der Inhaber eines Betriebes, oder der Reitlehrer, für diesen entstandenen Schaden belangt werden kann. Von diesen Dritten verlangen Krankenkassen die entstandenen Auslagen - durch Regress - zurück.
Vertragliche Haftungsausschlüsse sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Auch sollte sich der Reitlehrer nicht auf eine Absprache mit seinen Schülern verlassen und hoffen, dass er nicht belangt wird - vielmehr sollte er sich um vernünftigen Versicherungsschutz bemühen.

Arten der Reitlehrertätigkeit und der entsprechende Versicherungsschutz:

Der Reitlehrer ist bei einem gewerblichen Betrieb angestellt.
Versicherungsschutz ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebsinhabers möglich. Der Reitlehrer sollte sich vergewissern, dass eine entsprechende Versicherung, die seine Tätigkeit beinhaltet, besteht und auch den Tätigkeitsbereich (Wirkungskreis) des Versicherungsschutzes genau prüfen.

Der Reitlehrer ist freiberuflich, oder angestellt, für einen oder mehrere Vereine tätig.
Seine Haftung ist über die Sportbund-Versicherung abgesichert, denn über diese Versicherung sind auch die Funktionäre des Vereins, also auch er als Reitlehrer, abgesichert.

Der Reitlehrer ist Inhaber eines Betriebes.
Die Haftung ist in seiner, von ihm abzuschließenden, Betriebshaftpflicht enthalten.

Der Reitlehrer nimmt auf eigene Rechnung Nebentätigkeiten wahr; das kann der mobile Reitunterricht sein und auch der Beritt von Pferden. Wenn diese Nebentätigkeiten weder von einem Verein noch von einem Betrieb, organisiert werden, greift weder die Sportbund-Versicherung, die Privathaftpflichtversicherung, noch die Betriebshaftpflicht.
Der Reitlehrer/Bereiter sollte eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen, die auch, wenn zusätzlich beantragt, die Schäden an Berittpferden trägt.

Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/14-reitlehrerhaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/15-betriebshaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/

Übrigens: Setzt der Reitlehrer eigene Pferde als Schulpferde ein, genügt auch hier nicht die Privatpferdehaftpflichtversicherung für diese Pferde - es muss stattdessen eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen werden.
Werden dem Reitlehrer - für seinen Unterricht - Privatpferde zur Verfügung gestellt, für deren Überlassung er an den Pferdehalter ein Entgelt entrichtet, ist ebenfalls eine Schulpferdehaftpflichtversicherung von den Haltern dieser Pferde abzuschließen.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Wiebke Pohl
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Jedem Reitlehrer können Fehler unterlaufen, für die er haften muss...
Wie kann sich der Reitlehrer gegen das Risiko der Haftung schützen?

Krankenversicherungen prüfen bei jedem gemeldeten Reitunfall, ob nicht ein Dritter, wie z.B. der Pferdehalter, der Inhaber eines Betriebes, oder der Reitlehrer, für diesen entstandenen Schaden belangt werden kann. Von diesen Dritten verlangen Krankenkassen die entstandenen Auslagen - durch Regress - zurück.
Vertragliche Haftungsausschlüsse sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Auch sollte sich der Reitlehrer nicht auf eine Absprache mit seinen Schülern verlassen und hoffen, dass er nicht belangt wird - vielmehr sollte er sich um vernünftigen Versicherungsschutz bemühen.

Arten der Reitlehrertätigkeit und der entsprechende Versicherungsschutz:

Der Reitlehrer ist bei einem gewerblichen Betrieb angestellt.
Versicherungsschutz ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebsinhabers möglich. Der Reitlehrer sollte sich vergewissern, dass eine entsprechende Versicherung, die seine Tätigkeit beinhaltet, besteht und auch den Tätigkeitsbereich (Wirkungskreis) des Versicherungsschutzes genau prüfen.

Der Reitlehrer ist freiberuflich, oder angestellt, für einen oder mehrere Vereine tätig.
Seine Haftung ist über die Sportbund-Versicherung abgesichert, denn über diese Versicherung sind auch die Funktionäre des Vereins, also auch er als Reitlehrer, abgesichert.

Der Reitlehrer ist Inhaber eines Betriebes.
Die Haftung ist in seiner, von ihm abzuschließenden, Betriebshaftpflicht enthalten.

Der Reitlehrer nimmt auf eigene Rechnung Nebentätigkeiten wahr; das kann der mobile Reitunterricht sein und auch der Beritt von Pferden. Wenn diese Nebentätigkeiten weder von einem Verein noch von einem Betrieb, organisiert werden, greift weder die Sportbund-Versicherung, die Privathaftpflichtversicherung, noch die Betriebshaftpflicht.
Der Reitlehrer/Bereiter sollte eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen, die auch, wenn zusätzlich beantragt, die Schäden an Berittpferden trägt.

Nähere Informationen zum Thema:
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http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/15-betriebshaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/

Übrigens: Setzt der Reitlehrer eigene Pferde als Schulpferde ein, genügt auch hier nicht die Privatpferdehaftpflichtversicherung für diese Pferde - es muss stattdessen eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen werden.
Werden dem Reitlehrer - für seinen Unterricht - Privatpferde zur Verfügung gestellt, für deren Überlassung er an den Pferdehalter ein Entgelt entrichtet, ist ebenfalls eine Schulpferdehaftpflichtversicherung von den Haltern dieser Pferde abzuschließen.

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Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

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49565
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